Unsere Arbeit verrechnen wir nach Zeitaufwand. Das Stundenhonorar orientiert sich an den ortsüblichen Ansätzen von psychologischen Psychotherapeuten mit Fachtitelabschluss. Aktuell beträgt dieses für Einzeltherapie 188 CHF pro 60 Minuten.
Der Stundenansatz für eine paartherapeutische oder supervisorische Sitzung beträgt 188 CHF bis 230 CHF, wobei eine Sitzung 60 bis 90 Minuten dauert.
Psychologische Psychotherapie ist laut Krankenversicherungsgesetz keine Leistung, die von der Grundversicherung abgedeckt ist.
Als Selbstzahler übernehmen Sie die Kosten der Psychotherapie selbst.
Viele Zusatzversicherungen leisten jedoch finanzielle Beiträge an eine psychologische Psychotherapie unter folgenden Bedingungen:
- Je nach Versicherungsart (Zusatzversicherung, HMO, Hausarztmodell) und Problemstellung übernimmt Ihre Krankenkasse einen Teil der Kosten. Bitte erkundigen Sie sich hierfür bei der jeweiligen Versicherung. Sollten Sie eine Bestätigung unserer Zulassung benötigen, können wir Ihnen beim Erstgespräch gerne eine Kopie abgeben.
- Je nach Zusatzversicherung verlangt die Krankenkasse eine Überweisung durch einen Hausarzt und/oder einen Bericht unsererseits. Diesen erstellen wir nach einer ersten Einschätzung. Diese Berichterstellung wird nicht separat verrechnet.
- Bei psychischen Beschwerden infolge von Unfällen übernimmt die Unfallversicherung auf Antrag die Kosten für die Psychotherapie.
- Bei psychischen Problemen als Folge erlebter körperlicher oder psychischer Gewalt kann bei Ihrer regionalen Stelle für Opferhilfe (Tel 061 205 09 10) ein Antrag auf Kostenbeteiligung für die Psychotherapie gestellt werden.