Seit dem 1. Juli 2022 wird die psychologische Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen (Anordnungsmodell). Damit Sie dieses Modell nutzen können, brauchen Sie eine ärztliche Anordnung von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt respektive Ihrer Psychiaterin oder Ihrem Psychiater.
Bei der Abrechnung über die Grundversicherung gelten folgende Konditionen:
- es besteht ein psychisches Leiden von Krankheitswert
- eine allenfalls vorhandene Franchise muss zunächst abgezahlt werden
- Sie übernehmen 10 % Selbstbehalt
- wenn Sie eine Sitzung versäumen oder weniger als 24 Std. vorher absagen, müssen Sie die Kosten selbst übernehmen. Die Krankenkasse bezahlt diese Rechnungen nicht. Pro versäumte Sitzung werden 150 CHF in Rechnung gestellt.
Die Leistungen verrechnen wir nach Aufwand gemäss dem offiziellen Tarif für psychologische Psychotherapie (PsyTarif). Zusätzlich zu den Therapiesitzungen werden auch Leistungen in Abwesenheit (z.B. Sitzungsvor- und -nachbereitung, Mails/Telefonate etc.) zum gleichen Tarif in Rechnung gestellt.
Sie haben weiterhin die Möglichkeit die Therapie privat zu bezahlen. Falls Sie eine Zusatzversicherung für psychologische Psychotherapie haben, klären Sie bitte direkt mit Ihrer Versicherung eine allfällige Kostenbeteiligung ab.
Psychologische Beratung, Coaching, Selbsterfahrung und Supervision laufen nicht unter dem Anordnungsmodell und müssen weiterhin selbst bezahlt werden. Für Informationen bezüglich diesen Tarifen wenden Sie sich bitte an Ihre Therapeutin.